Seit 2003 das Bundesgesetz über die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft getreten ist, hat der Bund die 3'768 bewilligten Gesuche mit insgesamt 430 Mio. Franken unterstützt.
Mit dem Impulsprogramm fördert der Bund die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen. Ziel ist, dass Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Beim Bundesgesetz handelt es sich um ein Impulsprogramm, das ursprünglich auf 8 Jahre befristet war. Das Programm wurde drei Mal verlängert und läuft am 31. Januar 2023 aus.
Bewilligte Gesuche
Der grösste Teil der bewilligten Gesuche betraf Kindertagesstätten (2'087), gefolgt von Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung (1'550) und den Bereich der Tagesfamilien (128).
Bei den Kitas und den Einrichtungen für schulergänzende Betreuung wurde vor allem die Schaffung von neuen Institutionen und teilweise die Erhöhung des Platzangebots von bestehenden Angeboten unterstützt. Insgesamt unterstützte der Bund somit 68'490 neue Betreuungsplätze:
40'185 Kindertagesstätte
28'305 Einrichtungen für schulergänzende Betreuung
Gemessen an der Bevölkerung (0-15 Jährige) haben die Kantone BS, NE, VD, ZH und ZG am meisten neue Plätze geschaffen.
Ein grosser Teil der bewilligten Gesuche (72%) wurde durch private Trägerschaften (Vereine, GmbHs, Stiftungen) eingereicht.
Auslastung der Betreuungsplätze
Im Durchschnitt sind im letzten Beitragsjahr bei neu geschaffenen Kindertagesstätten rund 80% der Plätze belegt. Bei bestehenden Kitas sind es sogar 88%. Bei neugeschaffenen Einrichtungen für schulergänzende Betreuung sind im Schnitt 76% der Plätze belegt. Bei bestehenden Einrichtungen 81%.
Fast die Hälfte der Kitas gibt an, dass sie nicht alle Anmeldungen berücksichtigen konnten, obwohl sie nicht zu 100% ausgelastet waren. Der Grund ist, dass vor allem Plätze für Babies fehlen und gewünschte Tage nicht frei waren.
Hoher Anteil an Praktikant:innen
Die Institutionen liefern auch Informationen über die betreuten Kinder, das Personal und die Tarife:
Kindertagesstätten: Vor allem Kinder zwischen 2-4 Jahren (58%) und solche, die jünger als 2 Jahre sind (34%), werden hier betreut. Die meisten Kinder besuchen die Kita an 2 Tagen pro Woche (35%). Beim Personal fällt auf, dass der Anteil an Auszubildenden und Praktikant:innen sehr hoch ist: 43% der Angestellten verfügen (noch) nicht über eine Fachausbildung. 63% der Kitas wenden einkommensabhängige Tarife an.
Einrichtungen für schulergänzende Betreuung: Knapp die Hälfte der Kinder ist 7-10 Jahre alt, 31% sind jünger als 7 Jahre. Knapp ein Drittel der Kinder besucht diese Einrichtungen lediglich an 1 Tag pro Woche. Auch hier verfügen 43% der angestellten Personen (noch) nicht über eine Fachausbildung. 77% der Einrichtungen wenden einkommensabhängige Tarife an.
Ausblick
Am 31. Januar 2023 läuft das Impulsprogramm Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung aus. Diese befristete und mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung soll abgelöst und in eine stetige Unterstützung überführt werden (parlamentarische Initiative der WBK-N). Damit sollen die Eltern finanziell entlastet werden und die frühkindliche Bildung verbessert werden.
Damit bei den Fördermassnahmen des Bundes keine Lücken entstehen, hat die WBK NR am 27. Januar 2022 eine parlamentarische Initiative eingereicht, damit die geltenden Förderinstrumente so lange verlängert werden, bis das neue Gesetzt in Kraft tritt bzw. bis spätestens Ende 2024. Sowohl der National- als auch der Ständerat haben der Initiative bereits Folge gegeben.
Weitere Informationen
Überführung der Anstossfinanzierung - Position von Alliance Enfance (News, 09.03.2022)
WBK-N: Kommissionsinitiative zur Verlängerung der Anschubfinanzierung (News 01.02.2022)
Parlamentarische Initiative zur Überführung der Anstossfinanzierung – Position von Alliance Enfance (News 17.11.2021)
WBK-S: Bund soll sich stärker für Politik der frühen Kindheit einsetzen (News 30.03.2021)
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