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Update: Vernehmlassung zur Pa. Iv. "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung"

Der Bundesrat lehnt einen Bundesbeitrag für tiefere Kinderbetreuungskosten der Eltern grundsätzlich ab. Das zeitlich befristete Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung läuft Ende 2024 nach rund 22 Jahren aus. Dieses Instrument diente der Förderung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots, mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu verbessern.


Finanzierung Kinderbetreuung
Foto: oksix / Adobe Stock

Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Ein Bundesbeitrag, der die Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung senken sollte, lehnt er ab. Dies begründet er einerseits damit, dass die Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone liege und andererseits mit der angespannten finanziellen Situation des Bundes.


Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hatte eine Gesetzesvorlage für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter ausgearbeitet. Die neue Gesetzesvorlage soll das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung, welches Ende 2024 ausläuft, ablösen. Gemäss Kommissionsentwurf soll sich der Bund künftig dauerhaft an den Kosten der Eltern für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen.

Der Bundesrat fordert unter anderem eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone. Unter dieser Voraussetzung würde sich die Regierung mit maximal 10 statt – wie im Kommissionsentwurf vorgesehen – 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes beteiligen. Dafür hat sie sich ausgesprochen.

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