Der Nationalrat hat sich am Mittwoch (01.03.2023) dafür ausgesprochen, dass Eltern schwer kranker Kinder neu eine Betreuungsentschädigung beantragen können, wenn ihr Kind 4 Tage oder länger im Spital ist und ein Elternteil deswegen nicht arbeiten kann.
Neu sollen Eltern, die bei der Arbeit ausfallen, weil sie ihre schwer kranken Kinder im Spital begleiten müssen, finanziell entschädigt werden – wenn das Kind 4 Tage oder länger im Spital ist. Das hat der Nationalrat diesen Mittwoch (01.03.2023) entschieden. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung. Die Motion «Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen» von FDP-Nationalrat Damian Müller (DFP/LU) wurde im Nationalrat mit 131 zu 32 Stimmen bei 5 Enthaltungen deutlich angenommen.
Seit dem 1. Juli 2021 können erwerbstätige Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Betreuungsurlaub beziehen. Seither zeigt sich, dass das Gesetz die vorgesehene Entlastung von Eltern und Arbeitgebern vielfach nicht gewährleistet. Bisher wurden gerade nur 5% der ursprünglich vorgesehenen Gelder auch tatsächlich für die Betreuungsentschädigung eingesetzt.
Laut Procap Schweiz ist diese Gesetzesrevision dringend nötig. Es habe sich gezeigt, dass viele Familien durch die Maschen des Gesetzes fallen, weil die heutigen Kriterien nicht der Realität entsprächen. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Kind mit eigentlich guter Prognose vorübergehend im Spital bleiben muss oder wenn eine Krankheit schon vor der Geburt vorhanden gewesen ist.
Nun muss der Bundesrat gegen seinen Willen einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten – er empfahl den Vorstoss zur Ablehnung, weil noch mehr Erfahrungswerte gesammelt werden müssten.
Weiterführende Informationen
Betreuung von schwer kranken Kindern: Bundesrat muss handeln (Procap, 01.03.2023)
EO bei Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern (Bundesamt für Sozialversicherung BSV, 22.12.2022)
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