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Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wurden bis Ende 2024 verlängert

Die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte provisorische Anstossfinanzierung, welche im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) geregelt wird, soll in ein dauerhaftes Gesetz überführt werden. So will es der Nationalrat: Die grosse Kammer folgte seiner Bildungskommission und hat deren Entwurf während der vergangenen Frühlingssession praktisch unverändert an den Ständerat überwiesen. Die Vorlage entstand auf der Grundlage der von beiden Kommissionen gutgeheissenen parlamentarischen Initiative (21.403) «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung». Weil die Ausarbeitung dieses neuen Gesetzes mehr Zeit braucht als das KBFHG dauert, wurde das provisorische Impulsprogramm des Bundes bis Ende 2024 verlängert.


Foto: Nelos / Adobe Stock

Verlängerung der Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) wollte vermeiden, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes Lücken bei den Fördermassnahmen des Bundes entstehen. Das neue Gesetz wird aktuell im Parlament beraten. Deshalb hat sie am 27. Januar 2022 die parlamentarische Initiative (22.403) «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» eingereicht; diese wurde im vergangenen Herbst vom Parlament verabschiedet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 das Inkrafttreten der Änderung des KBFHG auf den 1. Februar 2023 festgesetzt und die Anpassungen der Verordnung verabschiedet.


Mit dieser Verlängerung kann die Kontinuität der bisher laufendenden Aktivitäten sichergestellt werden. Das Impulsprogramm wurde mehrfach evaluiert; die Ergebnisse zeigen, dass die angestrebten Ziele sehr erfolgreich umgesetzt wurden. Das KBFHG trat am 1. Februar 2002 in Kraft, bei deren Verabschiedung wurden die Finanzhilfen auf acht Jahre befristet. Die Laufzeit dieser Finanzhilfen wurden insgesamt dreimal verlängert und bildeten die gesetzliche Grundlage für das Impulsprogramm des Bundes: Gestützt auf das KBFHG hat der Bund bis am 1. Februar 2022 die Schaffung von 68'490 neuen Betreuungsplätzen unterstützt. Bislang ist der Bund dafür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung verbessert werden.


Ein neues Bundesgesetz für die Unterstützung von familienergänzender Kinderbetreuung

Der Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) wurde in dieser Frühlingssession vom Nationalrat beraten. Mit dem neuen Gesetzt will der Bund die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung verbessern sowie die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter fördern. Um diese Ziele zu erreichen, gewährt der Bund finanzielle Beiträge zur Senkung der Kosten der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung sowie zur Schliessung von Lücken des Angebots. Ebenfalls unterstützt werden Massnahmen zur Verbesserung der Qualität sowie die Aktivitäten der Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern. Der Bundesbeitrag entspricht höchstens 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes. Am Ende der Beratung hat der Nationalrat den Entwurf mit einer Zustimmung von 107 zu 79 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen dem Willen der SVP und Teilen der FDP.Die Liberalen angenommen. Damit geht die Vorlage nun in den Ständerat, welcher sich voraussichtlich während der Herbstsession mit dem Umfang, der Finanzierung und dem Geltungsbereich der hierin enthaltenen Massnahmen befassen wird.


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