Am 27. September 2021 hat der Ständerat ein entsprechendes Postulat von Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit zur Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit zu prüfen.
Die jurassische Ständerätin und Co-Präsidentin von Alliance Enfance hat in der Sommersession das Postulat 21.3741 «Schaffung einer nationalen Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit» eingereicht (wir haben berichtet). Sie begründete ihr Anliegen damit, dass der Austausch der notwendigen Informationen und Erfahrungen zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen und -bereichen im Rahmen der verfassungsmässigen Kompetenzen dazu beitragen würde, die Lücken bei der Zusammenarbeit und der Koordination zu schliessen. Eine solche Beobachtungsstelle würde gemäss eingereichtem Text auch eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Politik der frühen Kindheit und die Entwicklung einer abgestimmten und den unterschiedlichen Situationen angepassten Strategie ermöglichen.
Notwendigkeit von Daten und Koordination
In der Begründung heisst es: «Die Verfügbarkeit von statistischen Daten und von Analysen nicht nur über Kinderbetreuungseinrichtungen, sondern auch über Tagesfamilien (früher Tagesmütter) und die verschiedenen Programme, ist notwendig. Die Politik der frühen Kindheit beschränkt sich jedoch nicht auf Betreuungseinrichtungen, sondern betrifft insbesondere auch Fragen zu Prävention und Schutz.»
Die SP-Ständerätin erhofft sich, dass eine solche Beobachtungsstelle die Anstrengungen auf Ebene der Kantone und der Gemeinden unterstützen und im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes den Willen konkretisieren könnte, eine Koordination aufzubauen, um in einem so grundlegenden Bereich wie der frühen Kindheit quantitative und qualitative Daten zur Verfügung zu haben.
Als mögliche Vorbilder nennt Elisabeth Baume-Schneider die nationale Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit in Frankreich (Observatoire nationa de la petite enfance ONAPE), das Deutsche Jugendinstitut oder die kantonale Beobachtungsstelle für die frühe Kindheit des Kantons Genf.
Postulatsbericht
Das Postulat wird vom Bundesrat erfüllt, indem er in einem separaten Bericht, im Geschäftsbericht oder in einer Botschaft zu einem Erlassentwurf der Bundesversammlung Bericht erstattet. Das Postulat muss innert 2 Jahren erfüllt werden.
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