Im Kanton Schwyz hat die SP 2020 die Kinderbetreuungsinitiative eingereicht. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat 2021 einen Gegenvorschlag in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes vorgelegt. Die zuständige Kommission begrüsst Letzteres, stellt aber zwei Änderungsanträge.
Die kantonsrätliche Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit unterstützt den Gegenvorschlag des Reigerungsrats mit folgenden Änderungsanträgen:
Erstens sollen die einheitlichen kantonalen Normkosten je Betreuungsplatz und Betreuungstag auch die Kosten für die Qualitätssicherung umfassen.
Zweitens sollen die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung nicht an die Gesuchstellenden beziehungsweise an die Eltern, sondern an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden.
Weiterführende Informationen
Initiative "Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle (Kinderbetreuungsinitaitive)"
Gegenvorschlag des Regierungsrats: Kinderbetreuungsgesetz (Medienmitteilung Regierungsrat, 23.12.2021)
Medienmitteilung der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit, 15.02.2022
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