Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis höchstens Ende 2024 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) einverstanden erklärt.
Die drei Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen in absehbarer Zeit aus. Die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder («Impulsprogramm») können noch bis am 31. Januar 2023 gewährt werden. Die zusätzlichen Instrumente zur finanziellen Entlastung der Eltern und zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots an die Bedürfnisse der Eltern bleiben noch bis am 30. Juni 2023 in Kraft.
Mit ihrer parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) strebt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an. Weil die Erarbeitung der Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, hat die Kommission die parlamentarische Initiative «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024» (22.403) eingereicht. Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2024. Eine Erhöhung der laufenden Verpflichtungskredite wäre aufgrund der Verlängerung nicht erforderlich.
Bundesrat ist mit Verlängerung einverstanden
Nach Auffassung des Bundesrates ist das Impulsprogramm ein Erfolg und entspricht einem Bedarf. Es ermöglicht die Schaffung zahlreicher Betreuungsplätze, die auch nach der anfänglichen finanziellen Unterstützung durch den Bund Bestand haben. Mit den weiteren Förderinstrumenten hat der Bund Anreize dafür geschaffen, dass die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung sinken und dass das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt wird. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass ein ausreichendes, kostengünstiges, lückenloses und auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Betreuungsangebot eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eltern, insbesondere die Mütter, verstärkt am Arbeitsmarkt beteiligen können. Das ist eine wichtige Massnahme gegen den Fachkräftemangel.
Der Bundesrat hatte sich aufgrund der Zuständigkeit der Kantone stets für eine zeitliche Befristung der Bundesbeiträge in diesem Bereich ausgesprochen. Mit Blick auf seine Prioritäten in der Familien-, Gleichstellungs- und Fachkräftepolitik und auf die laufenden Arbeiten im Parlament an einer Nachfolgeregelung erachtet er eine Verlängerung des Impulsprogramms bis höchstens Ende 2024 jedoch als gerechtfertigt. Zur Nachfolgeregelung, an welcher die WBK-N arbeitet, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit Stellung nehmen.
Impuls- und Förderprogramm: Zwei Erfolgsgeschichten
Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) fördert der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Bis am 1. Februar 2022 hat der Bund die Schaffung von 68’490 Plätzen unterstützt. Bislang ist der Bund dafür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen.
Per 1. Juli 2018 wurde das KBFHG um zwei neue Förderinstrumente erweitert: Der Bund kann zum einen Kantone und Gemeinden mit Finanzhilfen unterstützen, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken. Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Bis am 1. Februar 2022 haben 14 Kantone ein Gesuch für eine Bundesbeteiligung an Subventionserhöhungen eingereicht, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 146 Millionen Franken beantragt werden. Für Projekte zur besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern wurden bisher 6 Gesuche im Umfang von insgesamt rund 2,2 Millionen Franken bewilligt.
(Quelle: Medienmitteilung des Bundes, 18.05.2022)
Weiterführende Informationen
Vernehmlassung: Pa.Iv. WBK-N: Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (News vom 17.05.2022)
68'490 neue Betreuungsplätze dank Impulsprogramm des Bundes (News vom 10.03.2022)
WBK-N: Kommissionsinitiative zur Verlängerung der Anschubfinanzierung (News vom 01.02.2022)
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