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Welche Lücke füllt eine Ombudsstelle für Kinderrechte?

Wie kann es sein, dass trotz der mindestens 58 Kinderrechtsorganisationen, der 7 kantonalen und der weiteren kommunalen Ombudsstellen zusätzlich Bedarf an einer Ombudsstelle für Kinderrechte besteht? Die Frage ist berechtigt, aber einfach zu beantworten.



Bald zwei Jahre ist es her, seit das Parlament die Motion «Ombudsstelle für Kinderrechte» angenommen hat. Aktuell ist die Bundesverwaltung am Zug. Das Parlament hat mit der Zustimmung zur Motion die Lücke anerkannt, die darin präzise umschrieben ist. So wird klar, weshalb es eine Ombudsstelle für Kinderrechte braucht:


  • Erstens, weil nur eine von der Verwaltung unabhängige, niederschwellige und barrierefreie Ombudsstelle allen Kindern in der ganzen Schweiz den Zugang zur Justiz garantiert und aus der Erfahrung mit dem Einzelfall heraus das Justizsystem kindgerechter macht.

  • Und zweitens, weil eine solche Ombudsstelle für Kinderrechte im Vergleich mit den bestehenden kantonalen und kommunalen Ombudsstellen besondere Anforderungen erfüllen muss.


Rechtliche Beratung bei Kontakt mit Rechtssystem

Kinder und Jugendliche sind von vielen Rechtsgebieten betroffen, vom Strafrecht über das Kindesschutz- und Familienrecht bis zum Schul- oder zum Ausländerrecht. Im Zusammenhang mit dem Rechtssystem benötigen Kinder und Jugendliche zwingend kindgerechte Information, rechtliche Beratung und vor allem Vermittlung zwischen ihnen und Fachpersonen. Sie können sich ungleich schlechter als Erwachsene wehren, wenn die Kinder- und Verfahrensrechte nicht gewährt werden – insbesondere können nicht urteilsfähige Kinder zum Beispiel keinen Anwalt mandatieren, ihre Interessen zu vertreten. Deshalb muss eine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche ihre Rechte und den Machtausgleich sicherstellen. Dies betrifft insbesondere das Recht, angehört zu werden, und falls ein Beschwerdeverfahren nötig wird, die Einsetzung einer Rechtsvertretung.


Damit die Stelle ihre Wirkung entfalten kann, muss sie gemäss den Venedig-Prinzipien unabhängig, objektiv, transparent, fair und unparteilich sein und braucht ein öffentlich-rechtliches Mandat. Eine nationale Lösung stellt sicher, dass alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von der kommunalen, kantonalen, nationalen oder sogar internationalen Ebene im Instanzenzug – immer den Zugang zur Justiz erhalten. Besonders wichtig ist dies im Rahmen interkantonaler oder sogar internationaler Situationen.


Einzelfallberatung und Systemexpertise aus einer Hand

Wichtig ist, dass die Ombudsstelle für Kinderrechte nicht nur im Einzelfall, sondern auch auf einer systemischen Ebene wirksam ist. Zu diesem Zweck muss sie das durch die Beratung der Kinder generierte praxisorientierte Wissen in die Bildung von Fachpersonen im Rechtssystem einfliessen lassen und auch an Politik und Verwaltung weitergeben. Nur wenn dies aus einer Hand geschieht, können die beiden Stränge sich gegenseitig befruchten und die Kindgerechtigkeit des Justizsystems insgesamt und das Qualitätsmanagement des Rechtssystems optimal fördern.


Wenn man die Ombudsstelle für Kinderrechte in dieser Weise auf der Basis der internationalen Abkommen beschreibt, ist offensichtlich, dass diese Rolle bisher von keiner bestehenden Kinderrechtsorganisation ausgefüllt wird. Die privatrechtliche Ombudsstelle für Kinderrechte schliesst diese Lücke übergangsweise und als Modellvorhaben.


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