Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat am 4. November 2022 die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern" angenommen. Die Motion bezweckt, Kinder besser vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen zu schützen, indem ihnen das Recht auf gewaltfreie Erziehung zugesichert wird.
Im letzten Herbst hatte der Nationalrat die Motion 19.4632 Bulliard-Marbach "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern" angenommen (siehe News vom 30.09.2021). Im Hinblick auf die Behandlung in der RK-S haben sich Alliance Enfance, das Netzwerk Kinderrechte und Kinderschutz Schweiz sowohl im Frühling 2022 als auch im Oktober 2022 gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedern an die Kommissionsmitglieder gewendet, um die Wichtigkeit der Verankerung der gewaltfreien Erziehung für das Kindeswohl zu bekräftigen (Brief vom 10.02.2022, Brief vom 25.10.2022).
Die Kommission hat nun mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichte Motion 19.4632 "Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern" angenommen.
Die Kommission hat vorgängig vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von Nationalrätin Bulliard-Marbach eingereichten Postulats 20.3185 "Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung" Kenntnis genommen. Sie ist gemäss Medienmitteilung (04.11.2022) mit der Schlussfolgerung nicht einverstanden, dass Kinder und Jugendliche mit den geltenden Gesetzen ausreichend vor Gewalt in der Erziehung geschützt sind.
Vielmehr ist sie der Auffassung, dass mit der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch ein starkes Zeichen gegen alle Formen von Gewalt gegen Kinder (Ohrfeigen, Schläge auf den Hintern, Klapse usw.) gesetzt würde und damit ein gesellschaftlicher Sinneswandel herbeigeführt werden könnte. Die Kommission möchte über die programmatische Norm, die der Bundesrat in seinem Bericht vorschlägt, hinausgehen. Gemäss einer unlängst veröffentlichten Studie der Universität Freiburg erleidet beinahe jedes zweite Kind in der Schweiz körperliche oder seelische Gewalt in seiner Erziehung, was für die Kommission noch viel zu viel ist.
Zudem weist die Kommission darauf hin, dass die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (SR 0.107) der Vereinten Nationen (UNO) unterzeichnet und sich damit verpflichtet hat, alle Gesetzgebungsmassnahmen zu treffen, um die Kinder vor jeder Form von Misshandlung zu schützen, solange sie sich in der Obhut der Eltern befinden (Art. 19).
Alliance Enfance freut sich sehr über diesen wegweisenden Entscheid der Kommission und hofft, dass der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission folgen wird. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession 2022 behandelt.
Weitere Informationen
Bundesratsbericht (19.10.2022): Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung
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