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WBK-S: Prüfung einer Betreuungszulage

Die WBK-S ist an ihrer Sitzung vom 23. August 2023 auf die Vorlage des Nationalrats zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) eingetreten. Sie möchte alternative Modelle der Finanzierung prüfen, um die Eltern zu entlasten.

Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Die Kommission für Wissenschaft Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat sich mit der Vorlage zum UKibeG des Nationalrats beschäftigt. Dabei hat sie ihr Augenmerk auf das Element der Unterstützungsbeiträge für Eltern gelegt. Diese sollen künftig von ihren Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung entlastet werden. Auch die WBK-S ist der Meinung, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Schweiz verbessert werden sollen (vgl. Medienmitteilung WBK-S, 23.08.2023).


Zudem hatten Minderheiten der Kommission Zweifel an der Verfassungsmässigkeit und dem zusätzlichen Bedarf an Bundesfinanzen. Letzteres verleitete die Kommission (mit 9:3 Stimmen) dazu, ein alternatives Modell zur Entlastung der Eltern vertieft zu prüfen. Anstelle des vorgesehenen Unterstützungsbeitrags soll eine neue Betreuungszulage - in Ergänzung der Familienzulagen - geprüft werden. Es sollen aber nur Eltern Anspruch darauf haben, die einen bestimmten Beschäftigungsgrad (z. B. 130%) aufweisen.


Die Kommission hat dafür verschiedene Prüfaufträge erteilt und wird an der nächsten Sitzung im Oktober 2023 eine Anhörung durchführen. Eine Behandlung im Plenum ist also frühestens in der Wintersession (und damit nach den Wahlen) möglich.


Reaktionen aus der Fachwelt und der Wirtschaft

Kibesuisse äussert sich kritisch zu den Entscheiden der ständerätlichen Bildungskommission, da sich so das Geschäft verzögert und zudem das ausbalancierte "Päckli" aus Reduktion der Elternbeiträge und Förderung des Angebots (inklusive Qualität) durch Programmvereinbarungen ins Wanken gerät. Alliance f sieht die Vorlage auch bedroht und hat eine Petition lanciert, die schnelle Entlastung für die Eltern fordert. Schliesslich wehrt sich auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gegen die neue Finanzierungsidee, da so die Wirtschaft stärker in die Pflicht genommen würde als beim Vorschlag des Nationalrats mit einer Bundesfinanzierung.


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