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Zweite Vernehmlassung zur Pa. Iv. "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung"

Die ständerätliche Bildungskommission (WBK-S) hat eine erneute Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" eröffnet. Dabei steht die Einführung einer Betreuungszulage nach dem Familienzulagengesetz im Fokus.


Foto: Béatrice Devènes 2014 | parlament.ch

Die WBK-S hat an ihrer Sitzung vom 22. August 2023 mit 10 zu 3 Stimmen das Eintreten auf die Vorlagen beschlossen. Weiter hat sie mehrere Prüfaufträge an die Verwaltung übermittelt, um eine Variante auf Basis der gesetzlichen Grundlage der Familienzulagen zu eruieren (vgl. frühere News unten). Sie hat entschieden, die Anträge der WBK-S zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) und zum Bundesbeschluss in eine erneute Vernehmlassung zu schicken.


Betreuungszulage als Alternativvorschlag zum Entwurf des Nationalrats

Für die WBK-S stehen insbesondere drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund. Sie will zum einen insbesondere wirtschaftliche Ziele über die Einführung einer Betreuungszulage erreichen. Es ist der Kommission ausserdem ein Anliegen, den Bundeshaushalt nicht übermässig mit einer stark gebundenen neuen Leistung zu belasten. Das von ihr vorgeschlagene Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge erachtet sie deshalb als mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, vereinbar. Sie hat zudem erhebliche Bedenken in Bezug auf mögliche Mitnahmeeffekte eines Bundesbeitrags, wie der Nationalrat ihn vorsieht. Ausserdem kamen im Verlauf der Beratungen grosse Bedenken in Bezug auf die Durchführbarkeit der nationalrätlichen Vorlage auf. Die von der WBK-S präsentierte Lösung trägt ihrer Befürchtung Rechnung, wonach in den Kantonen sehr aufwändige Durchführungsstrukturen aufgebaut werden müssten, sollte ein Bundesbeitrag eingeführt werden. Die Kommission erachtet ihren Ansatz über das Familienzulagengesetz eine weitere, gesamtschweizerisch vorzusehende Zulage einzuführen, als den mit der Initiative verbundenen Zielen entsprechender. Die Familienzulagen dienen dazu, die den Eltern entstehenden Kosten auf Grund eines oder mehrerer Kinder teilweise auszugleichen.


Die Frist für die Vernehmlassung endet am 12. Juni 2024.


Alliance Enfance wird an der Vernehmlassung teilnehmen. Wir werden unsere Antwort zur Vorlage wieder zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegt. Um eine Stellungnahme einzureichen, braucht es keine spezielle Einladung – alle können sich beteiligen. Auch Einzelpersonen können eine Stellungnahme einreichen.


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