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Kanton Uri: Vernehmlassung zu neuem Kinderbetreuungsgesetz

Der Urner Regierungsrat hat ein Kinderbetreuungsgesetz und die dazugehörige Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Auch der Kanton Uri strebt ein System mit Betreuungsgutscheinen an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken.


Foto: Jerry Wang | unsplash.com

Im Februar 2019 überwies der Landrat eine Motion von Adriano Prandi für «Günstigere familienexterne Betreuung von Kindern auch in Uri». In der Folge erarbeitete die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eine Gesetzesvorlage. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts wurde das System zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri analysiert. Dabei zeigte sich, dass das heutige System die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht im gewünschten Masse fördert und nicht massgeblich zur Standortattraktivität des Kantons Uri beiträgt.


Mit dem neuen Gesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz) und der dazugehörigen Verordnung soll diesen Herausforderungen nun begegnet werden. Es soll eine Senkung der Betreuungskosten auf Seiten der Erziehungsberechtigten bewirken und zugleich den Kreis der Anspruchsberechtigten vergrössern, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken sowie die Attraktivität des Standorts Uri als Wirtschafts- und Lebensraum zu erhöhen und damit dem Fachkräftemangel gezielt entgegenzuwirken. Zusätzlich sollen mit dem Gesetz die Lücken bei der Finanzierung der schulergänzenden Betreuung geschlossen werden.


Der Kanton wird weiterhin eine objektbezogene Finanzierung (finanzieller Beitrag an Kitas pro vollausgelastetem Kita-Platz) leisten und die Gemeinden subjektbezogene Beiträge (d. h. Betreuungsgutschriften) ausrichten. Schliesslich soll die finanzielle Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen gesetzlich verankert werden. Die Qualitätsentwicklung soll gesichert werden, indem der Normtarif auf 120 Franken pro Kind und Tag erhöht wird. Weitere Massnahmen in Bezug auf die Qualität sind nicht vorgesehen.


Der Regierungsrat hat den Entwurf zum Gesetz und zur Verordnung zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Juli 2024.


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