Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis Ende 2026 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 24. April 2024 für die parlamentarische Initiative 23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats ausgesprochen.
Die Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen am 31. Dezember 2024 aus. Die WBK-S hat Anfang März einen eigenen Vorschlag für eine Nachfolgeregelung gemäss der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» in die Vernehmlassung geschickt. Dies, nachdem der Nationalrat einen ersten Entwurf angenommen hatte. Weil die Erarbeitung einer solchen Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, beantragt die Kommission, das aktuelle Förderprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung erneut zu verlängern.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung ist der Bundesrat damit einverstanden, die laufenden Fördermassnahmen befristet zu verlängern. In seiner Mitteilung hält der Bundesrat nochmals fest, dass für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig seien und die Rolle des Bundes lediglich unterstützend sei. Andererseits betont er auch den Erfolg der Bundesfinanzhilfen sowie die anhaltende Nachfrage nach zusätzlichen Betreuungsplätzen.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung des Bundesrats, 24.04.2024
Medienmitteilung der WBK-S zur Vorberatung der Pa.Iv. 23.478, 30.04.2024
Pa.Iv. WBK-S 23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026»
WBK-S: Übergangsfinanzierung bis zum Kita-Gesetz und neuer Bericht zu Betreuungszulagen (News, 23.01.2024)
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