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Bundesrat prüft Weiterentwicklung der Armutsprävention

Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 den Bericht «Ergebnisse und Evaluation der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024» verabschiedet und zieht damit Bilanz zu den Aktivitäten der Plattform. Ausgehend vom Bericht hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, ein Konzept zur Weiterführung der Armutsprävention zu entwickeln.


Schriftzug "Together" auf bunt bemalter Mauer.
Foto: Nicole Baster | unsplash.com

Der Bericht zeigt die Beiträge der Nationalen Plattform gegen Armut in den Schwerpunktthemen Bildungschancen, Vermeidung von Familienarmut und Mitwirkung von armutsbetroffenen Personen auf und weist auf aktuellen Handlungsbedarf hin.


Ausgehend davon hat der Bundesrat das EDI (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) beauftragt, ein Konzept zu einer nationalen Gesamtstruktur zur Koordination und Entwicklung der Armutspolitik zu erarbeiten. Die Steuergruppe der Nationalen Plattform gegen Armut schlägt eine Struktur mit vier sich gegenseitig ergänzenden Elementen vor: 


  • Das 2021 eingeführte Nationale Armutsmonitoring beobachtet die Armutsentwicklung anhand statistischer Indikatoren und stellt gesichertes Wissen über die Wirkung armutspolitischer Massnahmen zusammen.

  • Eine ständige nationale Plattform soll mit Vernetzung, Austausch und anwendungsorientiertem Know-how dazu beitragen, die Wirksamkeit armutspolitischer Massnahmen zu verbessern. 

  • Um die Impulswirkung der Plattform zu erhöhen, sollen neu zeitlich befristete Arbeitsprogramme entwickelt und umgesetzt werden. 

  • Mit der Einführung eines Rats für Armutsfragen in der Schweiz soll die Partizipation auf eine dauerhafte Basis gestellt werden. 



Das Konzept soll bis Ende 2024 vorliegen. Darauf gestützt wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden. 



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