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EKKJ: Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ fordert schnelle und nachhaltige Massnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit junger Menschen. In ihrem Positionspapier empfiehlt die EKKJ, bereits in der frühen Kindheit anzusetzen.


Artikel 24 der UNO-Kinderrechtskonvention gewährleistet das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit. Dazu gehört auch die psychische Gesundheit. Dennoch sind zwischen 13 und 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen von einer nachgewiesenen psychischen Störung betroffen und bei den Jugendlichen weist jede vierte Person Symptome psychischer Probleme auf. Besonders betroffen sind junge Frauen sowie Menschen mit Diskriminierungserfahrung.


Vorrangig sind heute gemäss EKKJ ein besserer Zugang zu einer angemessenen, niederschwelligen Versorgung ab dem Auftreten der ersten Symptome. Zudem braucht es ein Monitoring für aussagekräftige Daten sowie Massnahmen zur Prävention und Förderung der psychischen Gesundheit ab der frühen Kindheit und zur Verringerung der Stigmatisierung. Die EKKJ empfiehlt, bei den Lebensumständen anzusetzen und dazu die sozialen Bindungen und die Gruppenzugehörigkeit zu stärken und Mobbing und Diskriminierung vorzubeugen. Sie empfiehlt ausserdem, Stressfaktoren und Leistungsdruck zu verringern und Kinder und Jugendliche mit angstauslösenden äusseren Ereignissen nicht alleine zu lassen.


"Da sich die meisten psychischen Probleme in der vulnerablen Phase des Kindes- und Jugendalters entwickeln und ungünstig mit der Entwicklung interferieren, sind präventive Massnahmen umso erfolgversprechender, je früher sie durchgeführt werden." (S. 18)

Die EKKJ empfiehlt, junge Menschen aktiv in die Gestaltung, Implementierung und Evaluierung des Angebots einzubeziehen, um sicherzustellen, dass ihre Lebensformen und tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.


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