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Stillen oder Milch abpumpen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber stehen in der Pflicht

Die Geburt eines Kindes bringt Veränderungen – auch am Arbeitsplatz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO möchte die Arbeitgeber auf ihre Informations- und Fürsorgepflichten rund um das Stillen und Milch abpumpen am Arbeitsplatz aufmerksam machen. Vom 2. bis 6. September 2024 findet die Sensibilisierungsaktion «Stillen am Arbeitsplatz» statt.


Foto: Luiza Brown | unsplash.com

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeiterinnen eine Fürsorgepflicht. In der Zeit vor und nach der Geburt müssen sie diese unterstützen und mit besonderen Massnahmen dafür sorgen, dass sie in einer Weise beschäftigt werden, die weder Mutter noch Kind schadet. Wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Baby weiter stillen oder Milch abpumpen möchte, dann darf sie das auch am Arbeitsplatz tun. Arbeitgeber müssen dafür Zeit und einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen und die Mitarbeiterinnen über ihre Rechte informieren.


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