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Nationalrat: Ja zur Verlängerung des Impulsprogramms für familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende 2026

Nach dem Ständerat sagte am 11. September 2024 auch der Nationalrat Ja zur Verlängerung des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung bis Ende 2026. Damit stimmte das Parlament sowohl der Verlängerung der sogenannten Anstossfinanzierung als auch der Aufstockung des Verpflichtungskredits zu.


Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Diese Massnahme soll der Überbrückung dienen, bis die Pa.Iv. 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" bzw. deren Umsetzung in Form des UKiBeG (Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern) fertig behandelt ist. Diese Vorlage befindet sich seit längerem in der Behandlung durch die beiden Bildungskommissionen (WBK-N und WBK-S). Während die WBK-S eine Finanzierung über eine Betreuungszulage (ähnlich den Familienzulagen) vorschlägt, hatte der Nationalrat 2023 noch über ein umfassenderes Gesetz mit Bundesbeteiligung und Programmvereinbarungen debattiert.


Inzwischen hat zudem die Expertengruppe des Bundes die Bundesfinanzhilfen für Kindertagesstätten als mögliche Sparmassnahme ausgemacht (vgl. Medienmitteilung des Bundsrats, 05.09.2024). Hierzu soll es im Januar 2025 eine Vernehmlassung geben.


Alliance Enfance engagiert sich für eine dauerhafte gesetzliche Grundlage des Bundes im Kinderbetreuungsbereich ein. Der Verein appelliert in seiner Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" an die ständerätliche Bildungskommission (WBK-S), die Kinder - und damit die Qualität familien- und schulergänzender Bildung und Betreuung - in der Vorlage nicht zu vergessen (vgl. News, 12.06.2024).



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