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Bundesrat will bei familienergänzender Kinderbetreuung sparen

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Sparmassnahmen er nach der Ausgaben- und Subventionsüberprüfung durch eine Expertengruppe weiterverfolgen will. Dazu gehören auch Einsparungen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung.


Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Eine gute Nachricht vorweg: Die Einsparungen betreffen nicht das laufende Impulsprogramm zur Förderung von Kindertagesstätten und schulergänzender Betreuung, das das Parlament gerade vor wenigen Tagen bis Ende 2026 verlängert hat (vgl. News, 11.09.2024). Weniger gut, nein: unverständlich ist, dass der Bundesrat die Investitionen, wie sie die Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" nach dem Entwurf der nationalrätlichen Bildungskommission (WBK-N) vorsah, gar nicht erst auslösen will. Der Bundesrat will hier auf das neue Modell der WBK-S setzen, das die Entlastung der Eltern über eine Betreuungszulage, die über die Arbeitgeber finanziert wird, erreichen will (vgl. News, 12.06.2024).


Ausgaben für die familienergänzende Bildung und Betreuung sind Investitionen in die Zukunft!

Im Januar 2025 soll die Vernehmlassung zu den bundesrätlichen Sparvorschlägen eröffnet werden. Alliance Enfance setzt sich für Massnahmen sowie ausreichende Mittel im Bereich der familien- und schulergänzenden Bildung und Betreuung ein. Der Verein unterstützt das Modell des Nationalrats, das auch eine Beteiligung des Bundes vorsieht, und sieht beim Modell des Ständerats noch viel Optimierungspotenzial.


Es geht in diesem Bereich um Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft, die sich in vielerlei Hinsicht positiv auswirken. Entsprechend wäre hier der Rotstift am falschen Ort angesetzt. Auch wenn sich der Bundesrat nun dagegen wehrt (wie schon bisher): Welches Modell am Ende umgesetzt wird und ob sich der Bund beteiligen soll, wird im Parlament diskutiert und entschieden.


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