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Ständerat: Minimalvariante eines neuen Kita-Gesetzes – da geht noch mehr!

Der Ständerat hat am 4. Dezember 2024 mit der Debatte um das neue «Kita-Gesetz» in Ablösung der Anschubfinanzierung begonnen. Dabei orientierte er sich scheinbar vor allem am Ziel, dem Bund keine Kosten zu verursachen. Der Ständerat wird die Beratung voraussichtlich am 11. Dezember zu Ende beraten.


Foto: Parlamentsdienste, Bern | parlament.ch

Der Ständerat ist deutlich mit 27 Ja zu 5 Nein (bei einer Enthaltung) auf die Vorlage seiner Bildungskommission (WBK-S) eingetreten. Im Gegensatz zum erstberatenden Nationalrat sieht die Vorlage der WBK-S eine Betreuungszulage auf der Basis der Familienzulagen vor, um Eltern von den hohen Betreuungskosten zu entlasten (vgl. Medienmitteilung der WBK-S, 06.11.2024). Im Verlauf der Behandlung hat der Rat die Vorlage gegenüber dem Nationalrat weiter zusammengestrichen, indem er die Programmvereinbarungen (z. B. zur regionalen Förderung des Angebots oder zur Stärkung des Angebots für Kinder mit Behinderungen) ablehnte, allerdings sehr knapp mit Stichentscheid des Präsidenten (vgl. Protokoll der Debatte im Amtlichen Bulletin). Das bedeutet auch, dass die Qualität des Angebots in der jetzigen Vorlage keinerlei Platz mehr hat.


Alliance Enfance bedauert es sehr, dass der Ständerat nicht die Chance ergriffen hat, ein ausgewogenes Kita-Gesetz unter Beteiligung des Bundes auf den Weg zu bringen. Die Behandlung wird in der zweiten Sessionswoche (voraussichtlich am 11.12.2024) vom Ständerat weitergeführt (vgl. Sessionsvorschau). Dann wird es vor allem um die Höhe der Betreuungszulage gehen und den finanziellen Beitrag des Bundes. Diesbezüglich unterstützen wir den Antrag, dass sich der Bund mit maximal 200 Millionen Franken jährlich an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligt.


Nach den Beschlüssen des Ständerates wird wiederum der Nationalrat am Zug sein. Alliance Enfance wird sich dafür einsetzen, dass die Programmvereinbarungen und die Qualität wieder ins Spiel kommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Vorlage zum Rückzug des Bundes aus der Thematik führt und die Disparitäten zwischen den Kantonen nur noch grösser werden. Eine Betreuungszulage entlastet die Eltern, was sehr wünschenswert ist, effektiv wird sie aber nur, wenn die Eltern ihre Kinder qualitativ hochstehend betreut wissen und wenn in ihrer Nähe auch ein Angebot vorhanden ist. Von diesen Investitionen (nicht Kosten) würden alle Ebenen und alle Sozialpartner profitieren.


Mehr zum Aspekt der Qualität erfahren Sie in unserem Argumentarium für einen Qualitätsartikel und unter "Politisches Engagement".



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