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Bundesrat verstärkt die Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Zur Stärkung der Kinderrechte in der Schweiz werden auf Bundesebene acht zusätzliche Massnahmen umgesetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 einen Bericht über das Follow-up der jüngsten Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses verabschiedet.


Foto: Wesley Tingey | unsplash.com
Foto: Wesley Tingey | unsplash.com

Mit den neuen Massnahmen sollen die Kinderrechte in den Gesetzgebungsverfahren des Bundes besser berücksichtigt werden. Ausserdem zielen die Massnahmen auf die Kinder- und Jugendpolitik, die Schulung von Berufsgruppen, die für oder mit Kindern arbeiten, sowie auf die Prävention von Mobbing und Cybermobbing ab. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an Projekten der Bundesverwaltung und die Beteiligung anderer zivilgesellschaftlicher Akteure am Follow-up-Prozess zu den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses sind ebenfalls Teil der Massnahmen.


Follow-up der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Die Schweiz erstattet dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht über den Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Am Ende des Berichtsverfahrens formuliert der Ausschuss Schlussbemerkungen und spricht Empfehlungen aus. Die letzten vom UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz gerichteten Empfehlungen wurden im Rahmen eines Follow-ups auf Bundesebene, an dem auch die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren, analysiert. Die acht verabschiedeten Massnahmen gehen auf die Empfehlungen ein und ergänzen die laufenden Arbeiten in den einzelnen Bundesämtern.


Quelle: Medienmitteilung Bundesrat, 14.03.2025


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