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Aus Gutem noch Besseres machen: Bund soll weiterhin Betreuungsplätze für Kinder fördern

Die Bundesfinanzhilfen für Kinderbetreuungsplätze waren wichtig - das zeigt die eben veröffentlichte Bilanz des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Nach 20 Jahren provisorischem Impulsprogramm ist es nun Zeit für die Verstetigung. Diese soll - nebst der Senkung der Elternbeiträge - weiterhin die Schaffung von neuen Plätzen ermöglichen. Denn in gewissen Regionen ist noch Bedarf vorhanden.


Seit 20 Jahren - und noch spätestens bis Ende 2024 - unterstützt der Bund über Finanzhilfen die Schaffung von neuen Kinderbetreuungsplätzen: Mit rund 452 Millionen Franken konnte die Schaffung von 72’271 Plätzen in Kindertagesstätten, Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung oder Tagesfamilien unterstützt werden. Gemessen an der Bevölkerung (0-15 Jährige) haben die Kantone BS, NE, VD, ZH und ZG am meisten neue Plätze geschaffen. Rechnet man die geschaffenen Plätze auf die Anzahl Kinder zwischen 0 und 15 Jahren hoch, wird ersichtlich, dass vor allem in den Kantonen der Inner- und Ostschweiz viele Plätze weniger geschaffen werden konnten (siehe Abbildung unten). Dort wird nebst einer Senkung der Elternbeiträge auch die Bundesunterstützung für neue Plätze weiterhin nötig sein.



Neu geschaffene Plätze: Verteilung pro 100’000 Kinder (0-15 Jahre) auf die Kantone. Quelle: Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom 27. Februar 2023

Für die Verstetigung der Bundesförderung hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK NR) aufgrund der Pa. Iv. (21.403) einen Gesetzesentwurf zu Händen des Erstrats verabschiedet. Dieser wird am 1. März 2023 diskutiert. Neben einem Bundesbeitrag von 20% an die Durchschnittskosten, der allen Eltern zu Gute kommen soll, die ihr Kind institutionell betreuen lassen, sieht der Entwurf vor, dass die Kantone mittels Programmvereinbarungen in der Weiterentwicklung des familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots unterstützt werden. Diese Programmvereinbarungen geben den Kantonen den nötigen Handlungsspielraum im Vollzug, um Prioritäten zu setzen. So kann jeder Kanton dort ansetzen, wo der grösste Bedarf besteht, und in der längerfristigen Perspektive können sich die unterschiedlichen Regionen noch familienfreundlicher positionieren.


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