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«Es ist erwiesen, dass...»

oder: Wenn ein Bundesamt die Polemik um Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung beendet.


Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wollte wissen, wie sich Geburten, Trennungen und Scheidungen auf die wirtschaftliche Situation von Familien auswirken. Die daraufhin erstellte Studie enthält eindrückliche Ergebnisse. Und prägnante Sätze im Vorwort!


Im Auftrag des BSV hat das Büro für Arbeits- und sozialpolitische Studien BASS AG eine aussagekräftige Studie zur wirtschaftlichen Situation von Familien erstellt. Dabei ist für einmal auch das Vorwort sehr lesenswert. Die Vizedirektorin des BSV klärt die in den letzten Wochen geführte Diskussion darum, ob einfacher zugängliche und bessere Kinderbetreuung die Erwerbsquoten von Müttern erhöhe. Sie schreibt: «Es ist erwiesen, dass ein bedarfsgerechtes und bezahlbares Angebot an institutioneller Kinderbetreuung den Verbleib beider Elternteile im Arbeitsmarkt fördert. Gleichzeitig ist unbestritten, dass im heutigen Steuersystem Anreize weitgehend fehlen, dass beide Elternteile erwerbstätig sind und Geld verdienen. Um den Effekten, wie sie die vorliegende Studie beschreibt, entgegenzuwirken, müssen sich die öffentliche Hand und Dritte (u.a. Arbeitgebende) bei der Bereitstellung bezahlbarer Betreuungsangebote mehr engagieren, und ebenso müssen negative steuerliche Erwerbsanreize beseitigt werden.»


Das wird durch die Erkenntnisse der Studie gestützt: «Mütter aller Einkommensklassen reduzieren das Einkommen deutlich weniger stark, wenn institutionelle Kinderbetreuung genutzt wird. Es sind nicht nur Gutverdienende, welche institutionelle Kinderbetreuung nutzen. Viele Mütter verdienen mehr, weil sie diese nutzen. Dies führt zu einer besseren wirtschaftlichen Situation der Familie und aufgrund des höheren Erwerbseinkommens werden weitere geschlechtsspezifische Effekte der Elternschaft vermindert.» (Seite VIII des Berichts)

Eine Politik der frühen Kindheit, wie sie mit dem neuen Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) vorgeschlagen wird, ist also immer auch Familienpolitik.


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